Maklerprovision – ab 2023 gilt: wer zahlt, schafft an!

Maklerprovision – ab 2023 gilt: wer zahlt, schafft an!

Maklerprovisionen stellen für viele in Österreich lebende Menschen eine enorme finanzielle Herausforderung dar. Jede dritte Wohnung wird nach Auslauf der Befristung neu vermietet. Wer einen Blick auf die gängigen Suchmaschinen für den Immobilienmarkt wirft weiß, dass die Anmietung einer Wohnung zum Großteil an Makler*innen nicht vorbeiführt. In der Regel betragen dabei die Maklerprovisionen mind. zwei Bruttomonatsmieten, allerdings dürfen auch bis zu drei Monatsmieten verlangt werden. Es geht dabei um ein geschätztes Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro jährlich.

Sehr viel Geld, dass der / die zukünftige Mieter*in, an die / den (hoffentlich kompetente/n) Makler*in zu zahlen hat. Das Ganze für eine Dienstleitung, die man dabei nicht einmal selbst beauftragt hat. Doch ab 2023 gibt es eine gravierende Änderung: das Bestellerprinzip wird eingeführt! Damit ist die Bundesregierung einer jahrelangen Forderung von uns Mieter*innenschutzorganisationen nachgekommen.

Was bedeutet das Bestellerprinzip für mich als Mieter*in konkret?

Ab 2023 ändert sich die Situation bei Mietwohnungen grundlegend:

Zukünftig darf für Mietwohnungen, ob Alt- oder Neubau, die in irgendeiner Form oder per Aushang inseriert werden, keine Vermittlungsprovision von Mieter*innenseite verlangt werden (Paragraf 17a, Vermittlung von Wohnungsmietverträgen).

Von Mieter*in darf nur eine Provision verlangt werden, wenn diese/r an die Maklerin / den Makler herangetreten ist und vor dem Aktiv werden eine Vermittlungsprovision vereinbart hat.

Die Doppelmakler*innentätigkeit soll allerdings weiter erlaubt bleiben. Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip grundsätzlich nicht betroffen. Auch weiterhin kann die / der Verkäufer*in eine/n Makler*in beauftragen, die / der dann kostenpflichtig tätig wird.

Was mache ich, wenn mir ab 2023 eine Maklerprovision bei der Anmiete einer Wohnung verrechnet wird?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten. Sollte nämlich gegen diese neuen Regeln verstoßen werden, so können Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 EUR bis hin zum Verlust der Gewerbeberechtigung verhängt werden.

Gerne beraten die gängigen Mieter*innenvereine wie die Mieter*innenvereinigung oder auch die Mieterfreunde Österreich auch zu diesem Thema und helfen weiter.

Welche Kritikpunkte gibt es beim Bestellerprinzip?

In Österreich sind rund 5.500 Immobilienmakler mit ungefähr 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv. Natürlich kommt in dieser Branche die Sorge auf, dass mit dem neuen Bestellerprinzip ein Teil der Arbeitsplätze verloren gehen.

Ob Vermieter*innen künftig ihre Wohnungen selbst vermieten werden oder lieber auf eigene Kosten eine / einen Makler*in beauftragen, wird sich zeigen und hängt letztendlich auch davon ab, wieviel Mühe, Energie und Zeit Vermieter*innen selbst für die, doch oft mühsame, Vermietung einer Wohnung aufbringen können.

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