Der Mietvertrag

Der Mietvertrag

Was ist ein Mietvertrag?

Es handelt sich dabei um eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter*in und Vermieter*in, in der die wichtigsten Details bzgl. der Überlassung eines Mietobjektes festgehalten werden. Rein theoretisch können unbefristete Mietverträge auch mündlich abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die schriftliche Form. Befristete Mietverträge müssen auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden, denn die Vertragsdauer muss dabei klar ersichtlich sein.

Wie komme ich zu einem Mietvertrag?

In der Regel kümmert sich die Vermieter*innenseite um die Bereitstellung des Mietvertrages. Das kann sowohl die / der Vermieter*in bzw. die Hausverwaltung sein oder aber auch ein/e beauftragte*r Immobilienmakler*in. Oftmals werden diese einen bereits vorgefertigten Mietvertrag zur Unterschrift anbieten. Daher sollten Sie sich bereits im Vorfeld über regelnde Rechte und Pflichten im Mietvertrag informieren. Hier finden Sie einen Mustermietvertrag zum Download: https://mieterhilfe.at/tools/mustermietvertrag

Ist die Höhe der Miete frei bestimmbar?

Es kommt darauf an, ob Sie in einem Altbau oder in einem Neubau wohnen, ferner ob Ihr Mietvertrag befristet oder unbefristet ist. Die meisten Altbauwohnungen in den großen Städten wie Wien, Linz, Innsbruck und Salzburg fallen unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Damit kommt der sogenannte Richtwert zum Tragen. Nach § 1 des Richtwertgesetzes (RichtWG) legt der Richtwert den Betrag für eine Normwohnung mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 130 m² fest. Anhand des Richtwerts wird der zulässige Hauptmietzins nach § 16 Abs. 2 MRG berechnet.

Wenn das Mietrechtsgesetz nur teilweise oder gar nicht anwendbar ist, kann der Hauptmietzins frei vereinbart werden.

Kleiner Tipp von uns: Es ist enorm wichtig den Mietzins im Vertrag eindeutig zu regeln und in seine einzelnen Bestandteile aufzugliedern. Anderenfalls könnten Sie im Streitfall Beweisschwierigkeiten bekommen. Sollten Sie diesbezüglich bereits Probleme haben oder ganz grundsätzlich die Höhe Ihrer Miete überprüfen wollen, können die Mieterfreunde Österreich, aber auch die Mieterhilfe der Stadt Wien, der Mieterbund, die österreichische Mietervereinigung oder andere Mieterschutzorganisationen ein wertvoller Tipp für Sie sein.

Wie ist ein Mietvertrag aufgebaut?

Ein Mietvertrag sollte mindestens folgende Details enthalten:

- Name und Anschrift des/der Vermieter*in

- die genaue Lage der Wohnung, sprich die Adresse des Mietobjekts

- die Mietdauer (befristet / unbefristet)

- den Mietpreis inklusive einer Auflistung der Betriebskosten

- Unterschrift sowohl von Vermieter*in als auch Mieter*in (ggf. aller Hauptmieter*innen)

Was gilt es bei einem Mietvertrag darüber hinaus zu beachten?

Wie eingangs erwähnt: Verlassen Sie sich nie auf mündliche Zusagen! Diese sind im Nachhinein kaum zu beweisen. Zusagen jedweder Art sollten stets schriftlich, am besten direkt im Mietvertrag, festgehalten werden.

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