Jahresbilanz 2021: 3.161.000 Euro!
Allein diese Rekordsumme konnte eine der österreichischen Mieterschutzorganisationen für ihre Mitglieder erstreiten! Insgesamt führten die Mietrechtsexperten im Jahr 2021 in Wien über 17.000 wohnrechtliche Einzelberatungen durch. 41% der geführten Verfahren sind auf überhöhten Mietzins zurückzuführen.
Hintergrund
Die gesetzlich erlaubte Höchstmiete einer Wiener Altbauwohnung ist durch das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) §16 reglementiert. Je nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Altbauwohnung ergibt sich ein zulässiger Höchstmietzins, der den Mieter*innen in Rechnung gestellt werden darf. Häufig verlangen Vermieter*innen jedoch einen deutlich höheren Mietzins als gesetzlich erlaubt. Mieterschutzorganisationen wie die Mieterfreunde Österreich, der Mieterbund, die Mietervereinigung, aber auch Prozessfinanzierer wie MieteRunter, Mietfuchs, Mietheld etc. sind in diesen Fällen die richtigen Ansprechpartner.
Finanzierung
Die Modelle der Mieterschutzorganisationen und der Prozessfinanzierer unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihr Finanzierungsmodell. Erstere behalten häufig einen Mitgliedsbeitrag (unabhängig von einem konkreten zu bearbeitenden Fall) ein. Bei Prozessfinanzierern kommt hingegen lediglich eine im Erfolgsfall veranschlagte Provision auf den für die Mieterin / den Mieter erwirkten finanziellen Vorteil zum Tragen. Prozessfinanzierer tragen aber im Gegenzug das gesamte Prozesskostenrisiko sollte ein Fall zu Ungunsten der Mieter*innen abgewiesen werden. Das Verfahren ist in diesen Fällen für die Mieter*innen kostenfrei.
Ablauf eines Verfahrens
Im Zuge einer Mietzinsüberprüfung besichtigt ein Sachverständiger üblicherweise die entsprechende Altbauwohnung und verifiziert die zumeist im Vorfeld bekanntgegebenen Daten.
Anschließend wird der korrekte, gesetzlich gedeckte Richtwert-Mietzins ermittelt und geprüft, ob tatsächlich zu viel Miete bezahlt wurde. Sollte dies der Fall sein, stehen entsprechende Rechtsmittel zur Einleitung des Verfahrens zur Verfügung. Das Ziel ist demzufolge, die Rückerstattung der bereits zu viel bezahlten Miete zu erreichen und ggf. auch eine Senkung des Mietzinses für die Zukunft zu bewirken. Im Schnitt dauert es mehrere Monate, bis ein Verfahren zu einem positiven Ergebnis führt. Dies hängt davon, ob der Weg über eine kompromissbereite Verhandlung mit der Vermieter*innenseite, einen Antrag bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten oder einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Bezirksgericht wählt.