Wohnungskategorien – A, B, C oder doch D?

Wohnungskategorien – A, B, C oder doch D?

Bei Wohnungen, die in den sogenannten Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen, sind die Höchstgrenzen gesetzlich geregelt. Es ist also gesetzlich genau festgelegt, welchen Betrag Vermieter*innen höchstens an Miete verlangen dürfen. Wie hoch diese Grenze ist, hängt allerdings davon ab, in welche Kategorie die Wohnung fällt. Die Einstufung in die Kategorie ist davon abhängig, wie gut die Ausstattung des Mietobjektes ist.

Welche Rahmenbedingungen gelten?

  • Die Festlegung in Kategorien gilt sowohl für jüngere Mietverträge, die unter die Richtwertmiete fallen, als auch für Altverträge vor dem 1. März 1994, für die die Kategoriemiete heranzuziehen ist.
  • Grundsätzlich müssen alle vorgeschriebenen Kategoriemerkmale erfüllt sein, damit eine Wohnung in die jeweilige Kategorie fällt.
  • Ein fehlendes Kategoriemerkmal kann durch ein zusätzliches Merkmal einer höheren Kategorie kompensiert werden (der sogenannte Kategorieausgleich, gilt aber nicht für das Merkmal „zeitgemäße Badegelegenheit“)
  • Für die Einstufung in die jeweilige Kategorie ist die Ausstattung der Wohnung zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses relevant.
  • Wertet ein/e Mieter*in nach Einzug die Wohnung auf eigene Kosten auf eine höhere Kategorie auf, bleibt es bei der niedrigeren Kategorie.
  • Ist beim Einzug ein Kategoriemerkmal unbrauchbar/kaputt, muss dies die/der Mieter*in bei der/dem Vermieter*in reklamieren und damit die Gelegenheit zur Reparatur geben. Nur wenn die Vermieter*innenseite diese Reparatur nicht binnen angemessener Frist (in der Regel drei Monate ab Zugang der Reklamation), ist die Wohnung in die niedrigere Kategorie einzustufen.
  • Brauchbar bedeutet in diesem Zusammenhang, eine Wohnung kann sofort, ohne Gefahren oder gröbere Mängel, bezogen werden.

Welche Kategorien gibt es?

Folgende vier Ausstattungskategorien werden unterschieden:

Eigenschaft

 Kategorie A

 Kategorie B

 Kategorie C

 Kategorie D

Größe

mind. 30 m²

-

-

-

-

Zustand

Brauchbarer Zustand

Brauchbarer Zustand

Brauchbarer Zustand

Brauchbarer Zustand

Nicht brauchbarer Zustand

Zentrales Merkmal

Heizung

zeitgemäße Badegelegenheit

     

Vorraum

Ja

Ja

Ja

 

Küche oder Kochnische

Ja (mind. Herd und Spüle)

Ja

Ja

 

Baderaum oder Badenische

Ja (Dusche oder Badewanne in einem abgegrenzten Bereich)

Ja

Wasserentnahme-stelle

 

WC

Ja

Ja

Ja

Kein WC im Innenraum, also nur Gang-WC *

* Sollte das Gang-WC aber exklusiv von dieser Wohneinheit genutzt werden, liegt Kategorie C vor!

Wie ist der Zusammenhang zwischen Kategorie und Miethöhe?

Die Einteilung in die Kategorie A, B, C oder D ist nicht nur für die Definition der notwendigen Ausstattung wichtig, sondern auch für die Festlegung der Miete. Die Kategoriefestlegung regelt damit die zulässige gesetzliche Höchstmiete. Die derzeitige Werte gelten seit 1.4.2018 und sind wie folgt festgelegt:

Kategorie A und Geschäftslokale € 3,60

Kategorie B € 2,70

Kategorie C und Kat. D-brauchbar € 1,80

Kategorie D unbrauchbar € 0,90.

Am 01.04.2021 wäre eine Anpassung der Kategoriemietzinse vorgesehen gewesen. Diese wurde jedoch mit dem Mietrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) um ein Jahr verschoben und ist für April 2022 geplant. 

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