Wieviel darf Wohnen kosten und auf wessen Kosten? Die Richtwertanpassung 2023

Die vergangenen Monate brachten zwar eine Entspannung in der Coronapandemie mit sich, haben aber, durchaus auch daraus resultierend, unsere Lebenserhaltungskosten in lichte Höhen getrieben.

Die Inflation der letzten Zeit betrug um die 10%, in einigen Monaten lag diese sogar darüber, und beschert uns nun weitaus höhere Rechnungen beim täglichen Einkauf, von den Energiepreisen gar nicht zu sprechen. Die Inflation bestimmt aber nicht nur was die Milch und das Brot im Geschäft nebenan kosten, sondern es sind auch die Mietpreise daran gekoppelt. Das bedeutet nicht nur, dass die Ausgaben für Lebensmittel steigen, sondern auch die Miete – und zwar rasant: die Kategoriemietzinse stiegen im letzten Jahr ganze dreimal und auch Wohnungen die nach dem Verbraucherpreisindex angepasst werden, stiegen je nach Vereinbarung im Mietvertrag in derselben Anzahl. Nun steht den Mietern von mehr als 300.000 Wohnungen, die dem Richtwert unterliegen, eine Erhöhung von knapp 9% bevor, nachdem diese schon letzten April um 6% angehoben wurden.

Nun könnte man behaupten, dass diese Wohnungen ohnehin relativ günstig sind und eben auch die Eigentümer dieser Wohnungen höhere Aufwendungen haben. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig. Zum einen ist günstig ein relativer Begriff – eine 70 m² große Wohnung in Ottakring kostet heute, ohne Zu- und Abschläge, dem Richtwert von € 6,15  entsprechend, monatlich € 430,50 – wohlgemerkt ohne Umsatzsteuer, Betriebskosten und Wasser- und Energiekosten. Ab dem kommenden Monat steigt nun der Richtwert, wenn die kolportierten 8,6% zutreffen, auf € 6,68, oder für die 70 m² auf € 467,60. Mit allen Nebenkosten und den explodierenden Energiepreisen ist man dann aber schnell bei über € 900 und wendet damit oftmals den Großteil des Haushaltseinkommens für Wohnen auf.

Was ist aber nun mit den Eigentümern, die auch mit höheren Kosten konfrontiert sind? Diese bekommen den Großteil dieser Teuerung über den erhöhten Mietzins kompensiert, das heißt der Mieter springt für die höheren Kosten ein. Darüber hinaus haben Immobilien in den letzten Jahren eine enorme Wertsteigerung erfahren – und auch wenn die Eigentümer nicht direkt etwas davon haben, ist ihr Vermögen im Immobilienbesitz laut Statistik Austria allein im Jahr 2021 um 12,3% gestiegen.

Bei all dem gilt es weiters zu bedenken, dass auch die Betriebskostenabrechnung im Sommer einige Überraschungen in Form von kräftigen Nachzahlungen für die Mieter bringen wird.

Was man aber bei all den Zahlen nicht vergessen darf ist, dass Wohnen ein Grundrecht ist, das allen Menschen zugänglich sein muss. Wenn sich nun mehr und mehr Mieter ihre Wohnung nicht mehr leisten können, so muss der Staat einspringen.

Was gilt es zu tun?

Es ist unumgänglich die Mietzinse für eine Zeit einzufrieren, denn nur so können wir leistbaren Wohnraum sichern und der Teuerungsspirale entgehen – denn hohe Mieten erhöhen den Verbraucherpreisindex und ein hoher Verbraucherpreisindex zieht höhere Mieten nach sich und so weiter und so fort. Hier ist also zuallererst die Regierung gefordert den Menschen das Grundrecht auf Wohnen weiterhin zugänglich zu machen und in weiter Folge das Mietrecht massiv zu sanieren.

Was können Mieter machen?

Wenn Sie in einem Gebäude wohnen, das vor 1945 errichtet wurde, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein gesetzlich angemessener Mietzins zur Anwendung. Diesen können Sie recht einfach, in den ersten drei Jahren bei unbefristeten Verträgen und bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses bei befristeten Verträgen, überprüfen lassen. Dabei wird nicht nur der zukünftige Mietzins auf das gesetzliche Ausmaß reduziert, Sie bekommen auch zu viel bezahlte Miete aus der Vergangenheit von ihrem Vermieter ersetzt.

Wohnen Sie bei einem unbefristeten Vertrag schon länger als drei Jahre in der Wohnung, können Sie die anstehende Erhöhung und dazu sämtliche, in den vergangen drei Jahren auferlegte Erhöhungen, sofern diese das gesetzliche Ausmaß übersteigen, rückgängig machen.

Die Mieterfreunde Österreich stehen Ihnen dafür rasch und unkompliziert zur Verfügung – zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.